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Laserverordnung 2021

Sehr geehrte Mitglieder der DGDC,

im heutigen Newsletter möchten wir Sie zusätzlich zur Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft DDL über die aktuellen Entwicklungen der Laser-Medizin informieren:

Die NiSV (Verordnung zu nicht ionisierenden Strahlen) und die TROS 2018 (Technische Richtlinie zur Optischen Strahlung) erfordern jetzt Ihr Handeln.
Bitte entnehmen Sie alle notwendigen und aktuell wichtigen Informationen dieser Mail sowie den angehängten Dokumenten, die auch auf der Homepage der DGDC hinterlegt wurden.

Alles Wichtige kurz:
1) Ab dem 01.01.2021 dürfen Nicht-Ärzte nach der NiSV nur noch Haarentfernungen und Nicht-Ablative Hautverjüngung anbieten. Eine entsprechende Fachkunde hierfür wird für Nicht-Ärzte ab dem 31.12.2021 zur Pflicht (120-200 Lerneinheiten). Dermatologen besitzen diese Fachkunde durch Ihre Facharztausbildung.

2) Laser-, IPL-, EMF-(RF-) und Ultraschall-Systeme müssen neu nach der NiSV bis zum 31.3.2021 an die unter https://www.bmu.de/themen/atomenergiestrahlenschutz/
strahlenschutz/nichtionisierende- strahlung/kosmetische-anwendungnichtionisierender-strahlung/vollzug-der-nisv/ genannten Vollzugsbehörden gemeldet werden.
Einen entsprechenden Meldebogen der DDL finden Sie anbei. Einige Meldestellen haben auf Ihren Seiten eigene Meldebögen hinterlegt. Nicht für alle Länder stehen die endgültigen Vollzugsbehörden fest. Von der Finanz-Behörde Hamburg bekam ich die Rückmeldung, dass eine Meldung erst nach Festlegung der finalen Vollzugsbehörde sinnvoll ist. Solange diese nicht bekannt sind, wären wir von einer Meldung entlastet. Eine proaktive Meldung an die zuständige oberste Landesbehörde ist empfehlenswert.

3) Jeder Laserschutzbeauftragte muss ausgelöst durch die TROS 2018 (einer BG-Vorlage zum Schutz aller Mitarbeiter in Praxen oder Kliniken) einen neuen Laserschutzkurs belegen. In diesem Kurs wird vor allem auf die Gefährdungsbeurteilung fokussiert, die neu eingeführt wurde. Zudem wurden die Vorgaben für Behandlungsräume angepasst. Dieser Kurs muss ab sofort alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Wir werden diesen Kurs für alle Mitglieder auf der DDL Tagung vom 1-3.10.2021 in Stuttgart anbieten. Falls diese Tagung nicht in Präsenz erfolgen kann, wollen wir den Kurs als Online- Fortbildung TROS 18 konform anbieten. Dies werden wir im Vorfeld mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) abklären, weil nach Grundsatz 303-005 eigentlich keine Online- Kurse zum Laserschutzbeauftragten erlaubt ist. Die COVID-19 Pandemie ändert aber auch hier einiges. Wenn der Bedarf an LSB-Kursen die Möglichkeiten der Tagung übersteigt, sind weitere LSB-Kurse geplant.

i.A. Dr.med. Nikolaus Seeber
Präsident DDL
Wandsbeker Marktstr. 48
22041 Hamburg
dr.seeber@ddl.de

4) Nur Dermatologen erwerben mit Ihrem Facharzt auch die allgemeine und besondere Fachkunde Lasertherapie. Nach NiSV ist auch für Ärzte zum Erhalt der Fachkunde Lasertherapie mindestens alle 5 Jahre eine Teilnahme an Fortbildungen erforderlich.
Hier steht der endgültige Umfang der Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde noch nicht fest.
Die Entscheidung wird zeitnah durch die Ärztekammern erwartet. Wir planen dazu ein Hybrid-Angebot zur Tagung im Oktober, das heißt, die eine Hälfte der Lerneinheiten kann als ELearning oder Online-Fortbildung schon vor der Tagung belegt werden, die verbleibenden Lerneinheiten finden dann je nach Möglichkeit als Präsenz oder Online-Fortbildung zwischen dem 1-3.10.2021 im Rahmen der DDL Tagung in Stuttgart statt. Wir informieren Sie rechtzeitig. Bitte lesen Sie das angehängte Schreiben und die Anhänge aufmerksam durch.

Die aktuellen Meldestellen können Sie selbst unter: https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/kosmetische-anwendung-nichtionisierender-strahlung/vollzug-der-nisv/ nachsehen.

Fragen hierzu beantwortet Herr Dr. Seeber sowie der Vorstand der Deutschen Dermatologischen Lasergemeinschaft
dr.seeber@ddl.de
vorstand@ddl.de

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News DGDC

Die Autoren des Manuskripts, für das PD Dr. P. Jansen den Publikationspreis der DGDC 2023 erhalten hat, haben gemeinsam entschieden, das Preisgeld in Höhe von 1000 € der brasilianischen Stiftung „O amor vencerá“ („Die Liebe wird siegen“) zu spenden.

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