Ihre Mitgliedschaft
in der DGDC

Werden Sie Mitglied der DGDC und profitieren Sie von fachlichem Austausch, Weiterbildung und einem starken Netzwerk. Die Mitgliedschaft steht Dermatolog*innen, Ärzt*innen in Ausbildung, angrenzenden Fachdisziplinen sowie Fördermitgliedern offen – auch Medizinstudierende können kostenfrei einsteigen.

Jeder Arzt mit der Bezeichnung Facharzt für Dermatologie kann ordentliches Mitglied des Vereins werden. Außerordentliches Mitglied kann jeder Arzt in der Weiterbildung zum Dermatologen werden. Assoziierte Mitglieder anderer Fachdisziplinen können auf Vorschlag des Vorstandes aufgenommen werden. Als fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen aufgenommen werden, welche die DGDC zur Erreichung ihrer Ziele unterstützen.

Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag an den Vorstand mit schriftlicher Befürwortung durch zwei ordentliche Mitglieder. Stehen keine Bürgen zur Verfügung, wird der Antrag durch einen Lebenslauf vervollständigt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

Mitglieder, die aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschieden sind, können auf ihren Antrag durch den Vorstand zu „Altmitgliedern“ ernannt werden. Altmitglieder sind beitragsfrei und stimmberechtigt, aber nicht wählbar.

Die DGDC ist auch für Studenten der Humanmedizin offen.

Voraussetzungen:
Medizin-Studenten, die eine gültige Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Universität/ Hochschule vorlegen, können 2 Jahre kostenfrei Mitglied der DGDC werden. Nach dieser Frist endet die Mitgliedschaft automatisch. Sie kann durch die Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung kostenfrei um weitere 2 Jahre verlängert werden.

Infos zur DGDC-Mitgliedschaft anfordern

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