Kooperationen
Der Vorstand begrüßt im Namen der DGDC ausdrücklich fachliche Kooperationen mit anderen Gesellschaften und Veranstaltern. Unter folgenden Bedingungen kann gerne die Ankündigung einer Veranstaltung über email-Verteiler, Newsletter und Veranstaltungskalender der DGDC erfolgen:
Kontaktaufnahme mit dem Vorstand über die Geschäftsstelle unter Vorlage des geplanten Programmes, der die Kooperation nach den folgenden Kriterien prüft und beschließt:
- Fachlicher Bezug und Vereinbarkeit mit den satzungsgemäßen Zielen der DGDC.
- Erwähnung der DGDC als offizieller Kooperationspartner mit Logo auf allen Veranstaltungsmedien /Ankündigungen (homepage, Flyer, Einladungen, Plakaten, etc.) - Datei mit Logo wird über die DGDC-Geschäftsstelle bereitgestellt.
- Bei Eintritts-pflichtigen Veranstaltungen erhalten DGDC-Mitglieder eine Ermäßigung, vergleichbar den Reduktionen für Mitglieder der jeweils ausrichtenden Vereinigung - diese Ermäßigung für DGDC-Mitglieder wird schriftlich ausgewiesen.