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Kooperationen

Der Vorstand begrüßt im Namen der DGDC ausdrücklich fachliche Kooperationen mit anderen Gesellschaften und Veranstaltern. Unter folgenden Bedingungen kann gerne die Ankündigung einer Veranstaltung über email-Verteiler, Newsletter und Veranstaltungskalender der DGDC erfolgen:

Kontaktaufnahme mit dem Vorstand über die Geschäftsstelle unter Vorlage des geplanten Programmes, der die Kooperation nach den folgenden Kriterien prüft und beschließt:

  1. Fachlicher Bezug und Vereinbarkeit mit den satzungsgemäßen Zielen der DGDC.
  2. Erwähnung der DGDC als offizieller Kooperationspartner mit Logo auf allen Veranstaltungsmedien /Ankündigungen (homepage, Flyer, Einladungen, Plakaten, etc.) - Datei mit Logo wird über die DGDC-Geschäftsstelle bereitgestellt.
  3. Bei Eintritts-pflichtigen Veranstaltungen erhalten DGDC-Mitglieder eine Ermäßigung, vergleichbar den Reduktionen für Mitglieder der jeweils ausrichtenden Vereinigung - diese Ermäßigung für DGDC-Mitglieder wird schriftlich ausgewiesen.

News DGDC

Facharzt/Fachärztin (m/w/d)

  • Gießen, Deutschland
  • Vollzeit
  • Abteilung: Klinik für Dermatologie und Allergologie
  • Anstellungsoptionen: unbefristete

Facharzt (m/w/d) für Dermatologie und Venerologie

  • Heidelberg, Deutschland
  • Voll- oder Teilzeit
  • Abteilung: Ärztlicher Dienst
  • Anstellungsoptionen: Befristet

Weiterbildungsassistent Dermatologie (m/w/d)

  • Biberach an der Riß, Deutschland
  • Vollzeit
  • Abteilung: Dermatologie